Sozialpädagogische Familienhilfe
„Kein Blatt färbt sich gelb ohne das stillschweigende Einverständnis des ganzen Baumes“
(Sprichwort)
Ausgehend davon, dass die Familie die Keimzelle unserer Gesellschaft ist,
bedarf sie eines besonderen Schutzes.
Dies sieht auch unser Staat so und gewährt Hilfen zur Erziehung,
dort wo sie angefragt oder Schutz erkennbar notwendig sind.
Eine dieser Hilfeformen ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH). Sie ist im SGB VIII unter § 31 geregelt.
Voraussetzungen für diese Hilfeform sind:
- Das der/die Sorgeberechtigte dies beim Fachdienst Jugend beantragt.
- Die grundlegende Bereitschaft der/des Sorgeberechtigten und des
Kindes/ Jugendlichen zur Mitarbeit und der grundsätzlichen Akzeptanz der
Hilfe und des Mitarbeiters
Die SPFH ist eine ambulante Hilfe, d.h. der/die MitarbeiterIn kommt in die Familie
und unterstützt die Familienmitglieder über einen längeren Zeitraum in ihrem gewohnten Umfeld.
Zurzeit sind für den Verein als Sozialpädagogische Familienhelferinnen tätig:
Hiltrud Bungardt
Sozialarbeiterin, Gestalttherapeutin, Supervisorin |
Annett Appel
Sozialpädagogin |